Darknet-Gesetz: Kein Straftatbestand für Provider illegaler Marktplätze from Golem's blog
Es gibt nun doch keine eigene Cyberbunker-Klausel im Strafgesetzbuch. Eine Verurteilung wegen Beihilfe an illegalen Marktplätzen ist aber möglich. (Darknet, Datenschutz)
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