Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Atos hält die eigene Lösung für sicher from Heise's blog
Atos teilt mit, die Sicherheit und Integrität des beA sei wiederhergestellt und das System in der aktuell vorliegenden Ausbaustufe voll einsatzfähig. Die Entscheidung läge nun bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
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