Bundesgerichtshof: Ebay-Bewertungen dürfen auch ungerecht sein from Golem's blog
Ein Käufer, der sich über gängige Portokosten beschwert hat, kann weiter "Ware gut, Versandkosten Wucher" erklären. Der Bundesgerichtshof sieht dies nicht als Schmähkritik, sondern durch die Meinungsfreiheit geschützt. (eBay, Internet)
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