Verbraucherschutz: Mobilfunkverträge dürfen länger als zwei Jahre laufen from Golem's blog

Ein neu unterschriebener Mobilfunkvertrag kann unter gewissen Umständen auch als Verlängerung gewertet werden - und länger als erlaubt laufen. (Mobilfunk, Telekom)

Source: https://www.golem.de/news/verbraucherschutz-mobilfunkvertraege-duerfen-laenger-als-zwei-jahre-laufen-2106-157697-rss.html


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