IP-Stripping: E-Mail-Anbieter muss auf Verlangen IP-Adressen mitloggen from Golem's blog

Datenschutz als Verkaufsargument hat seine Grenzen. Ein E-Mail-Provider muss auf Anordnung die IP-Adressen von Nutzern herausgeben, auch wenn er sie nicht generell erfassen will, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. (E-Mail, Google)

Source: https://www.golem.de/news/ip-stripping-e-mail-anbieter-muss-auf-verlangen-ip-adressen-mitloggen-1901-139043-rss.html


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