Onlinehandel: Lockangebote mit nicht vorrätiger Ware sind unzulässig from Golem's blog

Mancher Onlinehändler schummelt dreist, was seinen Lagerbestand angeht. Wer mit Angaben zu einem knappen Bestand die Kunden unter Druck setzt, muss aber liefern können. (E-Commerce, Onlineshop)


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