Kommunikationspflicht: Gericht kritisiert "Ersatzgesetzgeber" Google from Golem's blog
Eine E-Mail-Adresse im Impressum muss auch eine Kommunikation ermöglichen. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, haben Verbraucherschützer im Falle Googles nun auch in zweiter Instanz bestätigt bekommen. (SEO, Google)
The Wall