ICO: Bafin hat 2017 vier Crowdfundings mit Kryptogeld untersagt from Heise's blog
Die Bankenaufsicht Bafin hat im vorigen Jahr in insgesamt 36 Fällen geprüft, ob bei Schwarmfinanzierungen mit Kryptowährungstokens, den sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) alles mit rechten Dingen zugeht.
The Wall