Gericht stärkt Kundenrechte: Hersteller muss Sicherheitslücke bei Türschloss nennen from Golem's blog

Es genügt nicht, wenn Abus bei einer bekannten Sicherheitslücke für ein Türschloss nur auf einer Webseite eine Warnung platziert. (Abus, Verbraucherschutz)

Source: https://www.golem.de/news/gericht-staerkt-kundenrechte-hersteller-muss-sicherheitsluecke-bei-tuerschloss-nennen-2404-184239.html


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By Golem
Added Apr 17 '24, 07:59AM

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