Gericht stärkt Kundenrechte: Hersteller muss Sicherheitslücke bei Türschloss nennen from Golem's blog
Es genügt nicht, wenn Abus bei einer bekannten Sicherheitslücke für ein Türschloss nur auf einer Webseite eine Warnung platziert. (Abus, Verbraucherschutz)
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