Hotel: Keine Gema-Gebühr für DVB-T-Fernseher from Golem's blog
Wer in einem Hotel Fernsehgeräte mit DVB-T-Zimmerantenne bereitstellt, gibt die Fernsehsendungen nicht wieder und schuldet keine Urhebervergütung. Die Gema geht leer aus, entschied der Bundesgerichtshof. (Gema, DVB-T)
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